Gesetze / Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
SGB VII§ 72 Beginn von Renten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/72#abs-1 (1) Renten an Versicherte werden von dem Tag an gezahlt, der auf den Tag folgt, an dem
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/72#abs-2 (2) Renten an Hinterbliebene werden vom Todestag an gezahlt. Hinterbliebenenrenten, die auf Antrag geleistet werden, werden vom Beginn des Monats an gezahlt, der der Antragstellung folgt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/72#abs-3 (3) Die Satzung kann bestimmen, daß für Unternehmer, ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder mitarbeitenden Lebenspartner und für den Unternehmern im Versicherungsschutz Gleichgestellte Rente für die ersten 13 Wochen nach dem sich aus § 46 Abs. 1 ergebenden Zeitpunkt ganz oder teilweise nicht gezahlt wird. Die Rente beginnt spätestens am Tag nach Ablauf der 13. Woche, sofern Verletztengeld nicht zu zahlen ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%207/72#abs-4 (4) (weggefallen)
Wird zitiert von 91 Entscheidungen zu § 72 SGB VII →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 23.07.2015 – B 2 U 6/14 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Auslegung: Verletztenrentenbeginn gem § 72 Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Beendigung bzw Wegfall des Verletztengeldanspruchs: Änderung in der Höhe wegen beendeter Arbeitsunfähigkeit - ein Versicherungsfall - Mehrfachbeschäftigung - einheitlicher Verletztengeldanspruch - kein Ausschlussprinzip hinsichtlich einer Doppelleistung: zeitgleicher Bezug von Verletztenrente und geringerem Verletztengeld - Ungleichbehandlung der Versichertengruppe mit Mehrfachbeschäftigung gegenüber Versicherten mit einer Beschäftigung - Rentenberechnung bei Mehrfachbeschäftigung: JAV gem §§ 82 Abs 1 S 1, 87 SGB 7)Zitiert von 6
- LSG Baden-Württemberg, 31.03.2014 – L 1 U 4557/13
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.07.2021 – L 6 U 85/19Zitiert von 1
- LSG Baden-Württemberg, 09.12.2010 – L 10 U 550/08
- BSG, 20.02.2001 – B 2 U 1/00 RGesetzliche Unfallversicherung: Rentenbeginn bei vor Inkrafttreten des SGB VII eingetretenem Versicherungsfall Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BSG, 20.08.2019 – B 2 U 7/18 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Beginn des Anspruchs auf Verletztenrente: Ende des Verletztengeldanspruchs derselben Beschäftigung - Anspruch auf Verletztengeld - zugesprochene Altersrente vor Verletztengeldbewilligung - Verletztengeldanspruch auch bei vorhergehender geringfügiger Beschäftigung - Beendigungstatbestand des § 46 Abs 3 S 2 Nr 2 SGB 7 - Auslegung - Abgrenzung zu § 50 SGB 5 - kein Ausschlussprinzip - "Doppel"-Leistung)Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2025 – L 3 U 206/19
- LSG Bayern, 25.11.2025 – L 2 U 116/21
- LSG Thüringen, 30.10.2025 – L 1 U 565/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 72 SGB VII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 72 geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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21.03.2005 Ausfertigung
§ 72 eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. März 2005 (BGBl. I 818)
BGBl. 2005 I S. 818
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.